Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AH Werkstatt Service

§ 1 Allgemeines

(1.1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote,  Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen. Sie gelten für  künftige Lieferungen auch ohne erneute Bekanntgabe. Abweichende  Bedingungen des Käufers werden nur mit unserer ausdrücklichen  schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht  ausdrücklich widersprochen haben.

(1.2) Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

(1.3) Vereinbarungen jeder Art - auch Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die von unseren Reisenden  getroffen werden.

§ 2 Lieferung

(2.1) Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager auf Kosten des Käufers. Sämtliche  mit der Verpackung verbundenen Kosten, Fracht und Porto gehen zu Lasten  des Käufers.

(2.2) Verweigert der Käufer zu Unrecht die Entgegennahme der Lieferung, so  hat er die hierdurch entstehenden Kosten und das Risiko des  Rücktransportes zu tragen.

(2.3) Durch technische Weiterentwicklung bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.

(2.4) Unsere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dürfen Dritten nicht  zugänglich gemacht und nicht zum Nachbau verwendet werden. Der Käufer  übernimmt bei Lieferungen der ihm überlassenen Zeichnungen, Mustern und  Modellen die Gewähr, dass wir hierdurch keine Rechte Dritter verletzen.  Der Käufer haftet für alle aus der Nichteinhaltung dieser Gewähr  entstehenden Schäden.

(2.5) Teillieferungen sind zulässig.

(2.6) Folgende Punkte sind bei der Anlieferung bindend zu beachten: Sie bekommen mit Ihrer Lieferung selbstverständlich einen Lieferschein der Spedition

  • Kontrollieren Sie das Versandstück am Besten schon bevor es abgeladen wird auf  mögliche Schäden, die durch die Verpackung ersichtlich sind
  • Unterschreiben Sie auf dem Lieferschein mit Vorbehalt. Schreiben Sie dazu: “€žSoweit  durch die Verpackung erkennbar keine Schäden”
  • Sollten Sie Schäden an der Verpackung erkennen, notieren Sie das und lassen das auf jeden Fall vom Fahrer unterschreiben, auch wenn Sie am Produkt  selbst nichts erkennen können.
  • Lassen Sie Ihre Ausfertigung des Lieferscheins vom Fahrer unterschreiben und  notieren Sie mögliche Schäden. Der Name des Fahrers muss auf dem  Lieferschein stehen bzw. der Fahrer schreibt Ihn leserlich darauf.
  • Transportschäden sind unverzüglich der Spedition zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Firma AH Werkstatt Service übernimmt keine  Transportschäden.

(2.7) Bei Problemen sind wir sofort telefonisch zu kontaktieren.

§ 3 Preise

(3.1) Sind Preise nicht explizit ausgezeichnet, dann handelt es sich um  Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3.2) Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere  Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und / oder  Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.

(3.3) Liegt zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein Zeitraum von mehr  als 2 Monaten, behalten wir uns Preisänderungen durch inzwischen  eingetretene Lohn- und Materialpreiserhöhungen vor.

§ 4 Zahlung

(4.1) Soweit nicht anders vereinbart ist die Ware innerhalb von 30 Tagen ab  Rechnungsdatum vollkommen zu bezahlen. Maßgebend ist der Eingang des  Rechnungsbetrages auf unserem Konto.

(4.2) Wir behalten uns vor, den Rechnungsbetrag am Liefertag bzw. Montagetag vor Ort Bar zu kassieren.

(4.3) Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3% über dem  jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsdatum an  berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Darüber hinaus sind alle  durch den Verzug entstandenen Schäden vom Käufer zu ersetzen. Wir sind  auch berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten  oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 5 Warenrücknahme / Wiedereinlagerungsgebühr

(5.1) Alle Sonderanfertigungen und alle Waren, die nach Kundenwunsch und /  oder Kundenvorgabe angefertigt werden bzw. wurden, sind vom Umtausch  und einer Rückgabe ausgeschlossen.

(5.2) Soweit wir freiwillig vom Besteller Ware zurücknehmen, gilt Folgendes: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsmäßigem, verkaufsfähigem und unbenutzten  Zustand. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift  für künftige Bestellungen in Höhe des Warenwerts abzüglich einer  Wiedereinlagerungsgebühr. Ansprüche aus der Gutschrift sind weder abtretbar noch auszahlbar.

(5.3) Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pauschal 10 % des Werts der zurückgenommenen Ware.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(6.1) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere  gegenwärtigen Ansprüche gegen den Käufer sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Bei  laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung unserer  Saldoforderung.

(6.2) Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware  (Vorbehaltsware) im regelmäßigen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.  Er hat in jedem Falle das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegenüber dem Drittkäufer ausdrücklich vorzubehalten.

(6.3) Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung  oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Ansprüche ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware  ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, oder ob sie mit einem  Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird. Eine Veräußerung  ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig, wenn  bezüglich der gegen den Dritten entstehenden Forderungen ein  Abtretungsverbot besteht oder diese Forderung bereits anderweitig  abgetreten ist. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen  mit nicht uns gehörenden Waren veräußert, oder wird sie mit einem  Grundstück oder beweglichen Sachen verbunden, gilt ein erststelliger  Teilbetrag der Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in Höhe des  zwischen dem Käufer und uns vereinbarten Lieferpreises der  Vorbehaltsware als abgetreten.

(6.4) Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung  einzuziehen, solange er uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige  Forderungen durch Abtretung oder in sonstiger Weise zu verfügen. Auf  unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinen  Abnehmern bekanntzumachen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung  offenzulegen.

(6.5) Etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für  uns vor ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Auch die be- oder verarbeiteten Waren bzw. Materialien dienen zur Sicherung  sämtlicher oben bezeichneten Forderungen. Werden die von uns gelieferten Materialien zusammen mit uns nicht gehörigen Materialien verarbeitet,  so werden wir Miteigentümer an den neu entstehenden Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Waren zum Wert anderen  verarbeiteten Gegenstände. Sollten unsere Eigentumsrechte durch  Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung untergehen, so tritt der  Käufer schon jetzt sämtliche ihm aus diesem Vorgang entstehenden  Forderungen an uns ab.

(6.6) Werden unsere Rechte durch Maßnahmen Dritter beeinträchtigt, ist der  Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten und alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Die uns durch die Verfolgung unserer Rechte entstehenden Kosten hat der  Käufer zu erstatten.

(6.7) Bis zur Begleichung unserer oben genannten Ansprüche ist eine  Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Ware  untersagt. Bis dahin ist eine Verpfändung oder Abtretung von Forderungen an Dritte und nach dem Gesetz bevorrechtigter Gläubiger ohne unsere  ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.

(6.8) Wir werden auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit  freigeben, als ihr Wert die noch zu sichernden Forderungen um mehr als  20% übersteigt.

§ 7 Kostenvoranschläge / Technische Unterlagen

(7.1)Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder  sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und  Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder  sonstigen Unterlagen verbleiben uns.

(7.2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.

(7.3) Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als  unverbindliche Hinweise und befreien den Besteller nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten  Anwendungszwecke.

§ 8 Mitteilung von Transportschäden

Der Kunde wird die Firma AH Werkstatt Service im Falle von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem  betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend  gemacht werden. Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden, insbesondere  dessen Rechte bei Mängeln der Sache, bleiben von den Regelungen der  Ziffern 7.1 und 7.2 dieser AGB unberührt; diese beinhalten daher auch  keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Paragraph 7 dieser  AGB.

 (8.1) Der Kunde wird die gelieferte Ware bei Erhalt überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist für den Fall, dass die Lieferung  trotzdem angenommen wird, schon bei Annahme der Lieferung der Schaden  auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller  quittieren zu lassen; die Verpackung ist durch den Kunden aufzubewahren.

 (8.2) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht  erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 4 Tagen nach Ablieferung  gegenüber der Firma Universal Service und dem Transportunternehmen  anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.

§ 9 Gewährleistung

(9.1) Bei berechtigten Mängelrügen oder Falschlieferungen erfolgt nach  unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer berechtig, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung der  Vergütung zu verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem  Besteller nur zu, wenn und soweit einer unserer gesetzlichen Vertreter  oder einer unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig  gehandelt hat. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen einer  etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Nachbesserung oder  Ersatzlieferung, aus positiver Vertragsverletzung oder einem sonstigen  Rechtsgrund.

(9.2) Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen 4 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht worden sind.  Verdeckte Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach Entdeckung zu  rügen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder eigenmächtig  vorgenommene Eingriffe an der Ware erlischt unsere  Gewährleistungspflicht.

(9.3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden, die durch eine  unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind.  Gleiches gilt für so genannten gewollten Verschleiß.

(9.4) Sämtliche vertraglichen Ansprüche wegen Mängel oder Mängelfolgen gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren innerhalb von 12 Monaten von der  Ablieferung an.

(9.5) Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen  Auftrages oder anderer erteilter und noch nicht erledigter Aufträge.  Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß bei Lieferung anderer als  vertragsgemäßer Ware oder bei Mengenfehlern.

(9.6) Die Firma AH Werkstatt Service übernimmt keinerlei Verantwortung für  die  Produktmängelfolgeschäden. Eine Haftung für die   Produktmängelfolgeschäden ist somit ausgeschlossen.

(9.7) Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung  beruht, besteht die Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der  Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die  fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.

(9.8) Schreibt der Hersteller das Aufstellen oder die Montage durch ein von  Ihm autorisierten Monteur vor, so muss die Montage durch einen solchen  Monteur erfolgen. Bei Selbstmontage handelt der Kunde auf eigene  Verantwortung, wobei die Gewährleistung entfällt.

(9.9) Nimmt der Besteller den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmangelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der  Abnahme vorbehält.

(9.10) Ersetzte Teile werden unser Eigentum und können von uns beliebig verwertet werden.

§ 10 Unmöglichkeit und Verzug

(10.1) Wird uns die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich,  ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweiser  Unmöglichkeit ist er zum Rücktritt hinsichtlich des Teils der  vertraglichen Leistung berechtigt, dessen Erfüllung unmöglich geworden  ist.

(10.2) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse  wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher  Materialien, Streik und Aussperrung, erheblichem Personalausfall durch  Krankheit, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder einem  Zulieferanten eintreten. Nicht verschuldete Betriebsstörungen jeder Art  berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne schadensersatzpflichtig  zu werden.

(10.3) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Käufer unter den  Voraussetzungen von § 326 BGB berechtigt, vom Vertrag insoweit  zurückzutreten, als er noch nicht erfüllt ist.

(10.4) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug bestehen nur;  wenn und soweit der Schaden von einem unserer gesetzlichen Vertreter  oder einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig  herbeigeführt worden ist.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn,  die Aufrechnung erfolgt mit unstreitigen oder rechtskräftig  festgestellten Gegenforderungen. Die Geltendmachung eines  Zurückbehaltungsrechts mit Forderungen aus einem anderen  Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.

§ 12 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde  Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein  öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder  geschäftlichen Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat,  ist das Amtsgericht Ludwigshafen unseres geschäftlichen Hauptsitzes  zuständig. Für alle weiteren Streitigkeiten, auch für Privatpersonen  (natürliche Personen), ist ausschließlich unser Gerichtsstand das  Amtsgericht Ludwigshafen zuständig.

§ 13 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An die Stelle  einer etwa unwirksamen Bedingung tritt die maßgebliche gesetzliche  Regelung.

AH Werkstatt Service Andreas Hase Ludwigshafener Straße 10 D - 67141 Neuhofen

Stand 24.06.2015